* Nach Ablauf des Leasingvertrages kann das geleaste Fahrrad durch den Nutzer (i. d. R. Arbeitnehmer) übernommen werden.
* Nach Ablauf des Leasingvertrages kann das geleaste Fahrrad durch den Nutzer (i. d. R. Arbeitnehmer) übernommen werden.
Pierre Hermann
Versicherungsfachmann(BWV), Finanzanlagenfachmann(IHK)
Tel: 03329/696350
Mobil: 0173/4856279